Der anwaltliche Rechtsrat
Erfahren Sie mehr über die Notwendigkeit des anwaltlichen Rechtsrats. Was kostet die erstmalige Inanspruchnahme? Welche Vorteile ergeben sich, dass man frühzeitig einen Rechtsanwalt konsultiert?
 

Häufig erscheint es so, daß der Rechtsanwalt seine Aufgabe darin sieht, vor den Gerichten und Behörden für seine Mandanten in Prozessen und Verwaltungsverfahren tätig zu sein. Das ist und sollte ein irrtümliche Auffassung sein.

Ein juristischer Konflikt, ein Streit mit einem Mitmenschen, erscheint am "Horizont" als möglich. Auch stellen sich Ihnen etwaig Fragen des Familienrechtes, Scheidungsrechtes, Erbrechtes, Bau- und Handwerkerrechtes oder aus anderen Rechtsbereichen wie denen des Arbeitsrechtes oder auch des Mietrechtes. Hier gibt es die Möglichkeit, daß Sie einen Rechtsrat mündlich oder schriftlich bei einem Rechtsanwalt einholen.

Die frühzeitige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes zwecks Erteilung eines Rechtsrates oder auch der Einholung einer Auskunft kann verhindern, daß das "Kind erst in den Brunnen fällt", mit der Folge, daß ein kostspieliger und risikoreicher Prozeß nicht mehr vermeidbar ist.

Auch können Ihre Rechte verloren gehen, weil Sie nicht rechtzeitig rügen, Gewährleistung einfordern oder Sie Ihren Anspruch verjähren lassen. Es ist also oft geboten sich frühzeitig einen juristischen Rat bei einem Anwalt einzuholen. Die frühzeitige Einholung des Rechtsrates vermeidet den Anfall von Gerichts- und Anwaltskosten. Die Anwaltsvergütung, die Kosten eines Anwaltes und für das Gericht lassen sich aber minimieren.

Der Rechtsrat ist gebührenrechtlich in § 20 der Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) geregelt. Der schon genannte § 20 BRAGO regelt auch die sogenannte Erstberatung. Suchen Sie also einen Anwalt erstmalig mit einer Rechtsfrage oder einem Rechtsproblem auf, so kann er im Rahmen der Erstberatung maximal ein Honorar von 180 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Diese Regelung hat bei hohen Streitwerten eine das Ratshonorar begrenzende Wirkung und soll Sie als Rechtsratsuchenden beflügeln, einen Anwalt rechtzeitig aufzusuchen.

Für einen Rechtsrat, der keine Erstberatung darstellt, ob nun schriftlich oder mündlich, kann der Anwalt eine zehnprozentige bis zu einer vollen Gebühr fordern (im Gesetz heißt es 1/10 bis 10/10 -Gebühr), während ein verlorengegangener Prozeß Anwaltskosten entstehen lassen kann, die das sechsfache an Kostentragungslast stattdessen auslösen. Die Gerichtskosten kommen hinzu. Ein derartiges Kostenrisiko läßt sich vermeiden, wenn rechtzeitig ein Anwalt befragt wird.

Ihre Mitmenschen und der potenzielle Streitgegner erfahren nichts von der Tatsache, daß Sie sich eines Anwaltes bedienen. Der Anwalt unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht.

Im Zusammenhang mit dem Rechtsrat und der etwaigen gerichtlichen oder behördlichen Auseinandersetzung gewinnt die Rechtsschutzversicherung an Bedeutung.

Beachten Sie auch das ab 1. Juli 2004 geltende Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG); besuchen Sie unsere Web-Site wieder, um mehr zu erfahren.

Rechtsanwalt Hans J. Giese

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