Rechtsberatung, Prozess- und Verfahrensvertretung
Was erwarten Sie von Ihrem Rechtsanwalt? Wir bieten Ihnen neben der üblichen Prozessvertretung auch eine juristisch fundierte Beratung und einen persönlichen Service.

Die Erwartungen an Rechtsanwälte haben sich verändert. In der heutigen Zeit, in welcher Lebenssachverhalte komplexer werden und die Gesellschaft mit immer zahlreicheren Reglementierungen überhäuft wird, dient ein Rechtsanwalt nicht mehr nur die Vertretung seines Mandanten vor den Gerichten.

Ein Rechtsanwalt der heutigen Zeit muss für seinen Mandanten präventiv, also vorbeugend tätig werden, um juristische Konflikte von vornherein zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die Beratung. Ein Rechtsanwalt kann Sie im Vorfeld zu vielen problembelasteten Sachverhalten beraten. Dadurch ist es möglich langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren gar nicht erst entstehen zu lassen.

In dem diesem Zusammenhang sind auch die außer- oder vorgerichtlichen Vergleichsverhandlungen zu nennen. Hier ist es einem Rechtsanwalt mit Verhandlungsgeschick möglich, dem Mandanten einen nervenaufreibenden Prozess zu ersparen. Wir sind bemüht, soweit es möglich und vernünftig erscheint, für unsere Mandanten einen Prozess nach Möglichkeit zu vermeiden und bereits vorprozessual Ansprüche durchzusetzen oder eine Einigung zu erzielen. In diesen Teil der Beratung gehört auch das Aufsetzen oder die Prüfung von Verträgen. Auch erstellen oder prüfen wir gerne von Ihnen benötigte oder verwendete allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Als Ihre Prozessvertreter bieten wir Ihnen alles aus der anwaltlichen Praxis für eine Prozessführung an. Wir betreiben für Sie das Forderungswesen und das Mahnverfahren, wir vertreten Sie vor Gericht, wir betreiben die Zwangsvollstreckung Ihrer Forderungen und Titel und wir vertreten Sie vor Behörden und sonstigen öffentlichrechtlichen Institutionen.

Im Vordergrund unserer Beratung und anderer Tätigkeiten steht, dass diese für unsere Mandanten stets ergebnisorientiert und kostentransparent sind. Der persönliche Service steht für uns dabei an erster Stelle.

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Medienrechtes übernehmen wir für Medienschaffende, Freiberufler oder Agenturen, im On- und Offline-Bereich sowie sonstige Unternehmen die juristische Begutachtung und Rechtsberatung für deren typische Arbeitsfelder, Dienstleistungen und Produkte. Hier steht im Vordergrund die rechtliche Überprüfung von Inhalten nach presse- und wettbewerbsrechtlichen Maßstäben. Die Vertragsgestaltung und Beratung im Bereich des Urheberrechtes. Die Recherche im Bereich des Marken- und Kennzeichenrechtes sowie die Markenanmeldung und die Verteidigung bestehender Marken und Kennzeichen gegenüber Mitbewerbern. Weiterhin übernehmen wir die Prüfung und Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gegenüber Mitbewerbern. Diesen Tätigkeiten kommt in allen Aktivitäten im Bereich der Medien, ob nun Werbung/Anzeigen, Online-Angebote, Verkaufsprospekte, Kundenzeitschriften oder PR-Kampagnen, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu. Hier schafft eine präventive Rechtsberatung ein Maß an Sicherheit, da es sich um Aktivitäten handelt, welche regelmäßig einen gewissen Konfliktstoff beinhalten können. Dieses in Bezug auf Mitbewerber der jeweiligen Branche oder anderer Beteiligter.

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