Übersicht
Das Datenschutzrecht im Bereich der Werbung und des Marketings
Erstellung von Datenschutzerklärungen im Unternehmens- und Online-Bereich
Datenschutzprüfung
Beratung für Datenschutzbeauftragte
Das Datenschutzrecht im Bereich der Werbung und des Marketings
Das Datenschutzrecht und der verfassungsrechtlich anerkannte Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen und bezweckt nicht den Schutz der Daten selbst. In der digital vernetzen Informationsgesellschaft kommt dem Datenschutz deshalb eine erhebliche Bedeutung zu. Heute können große Mengen von Daten auf kleinen Speichermedien aufbewahrt und vorgehalten werden. Das Internet, Data-Mining und Data-Warehouses stellen unerschöpfliche Quellen von auch personenbezogenen Daten dar. Dementsprechend stellt der Datenschutz hohe Anforderungen an Unternehmen die hier Daten erheben und verarbeiten wollen.
Im Bereich der Werbung und des Marketings mit Kundendaten ist das Datenschutzrecht zu beachten, soweit hierzu personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Im Bereich der Ausgestaltung von Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern ist das Datenschutzrecht im Umgang mit diesen Kundendaten ebenfalls von Bedeutung, da hier meist der Ausgangspunkt für Marketing und Werbung unter Verwendung eben dieser Daten gesetzt wird. Darauf folgende Aktionen im Bereich des Direktmarketings mit erhobenen Kundendaten fallen in den restriktiven Bereich des Datenschutzrechtes und auch des Wettbewerbsrechtes.
Datenschutzerklärungen im Unternehmensbereich und Online-Bereich
Wir erstellen individuell abgestimmte Datenschutzerklärungen für Ihre AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), allgemeine Datenschutzerklärungen im Online-Bereich sowie Datenschutzklauseln für die AGB von E-Commerce-Systemen im Online-Bereich. Hierzu gehören auch die Erklärungen und Informationen nach den Belehrungs- und Informationspflichten des Rechtes des Fernabsatzes. Die Verwendung von Standard-Erklärungen in diesem Bereich ist zwar möglich, entspricht aber meist nicht der konkreten Situation und ist daher nicht anzuraten.
Datenschutzprüfung
Sie sind unsicher, ob in Ihrem Unternehmen und in dessen Geschäftsfeld und -betätigungen die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden? Durch eine Datenschutzprüfung kann dieses überprüft werden und im Bedarfsfall Abhilfe durch maßgeschneiderte Beratung geschaffen werden. Eine Datenschutzprüfung ist für E-Commerce-Systeme/Online-Shops und deren AGB sowie für interaktive Inhalte (Communites, Foren) von redakionellen Online-Angeboten zu empfehlen. Die Prüfung umfasst die rechtlichen, wie auch technischen Details des Datenschutzrechtes.
Beratung für Datenschutzbeauftragte
Ihr Unternehmen erfüllt die Voraussetzungen für die zwingende Bestellung eines Datenschutzbeauftragten? Wir beraten Sie zu den Rechten und Pflichten Ihres Datenschutzbeauftragten.
Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns: Ihr Ansprechpartner für den Schwerpunkt Datenschutzrecht ist Rechtsanwalt
Florian Giese.
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