|
|
|
|
Bildnis- und Medienrecht: Veröffentlichung eines Fotos von Sabine Christiansen beim Einkaufen - BGH
Die Klägerin ist eine bekannte deutsche Fernsehjournalistin. Die Beklagte veröffentlichte in der von ihr verlegten Zeitschrift "Bild der Frau" ein Foto, welches die Klägerin mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen in Puerto Andratx auf Mallorca zeigt (BGH, Urteil vom 1. Juli 2008- VI ZR 243/06).
|
|
|
|
|
Foto und dazugehöriger Text befanden sich auf einer bebilderten Seite mit der überschrift "Was jetzt los ist auf Mallorca". Das Bild ist mit dem Begleittext versehen: "ARD-Talkerin ... beim Shopping mit ihrer Putzfrau im Fischerdorf Puerto Andratx. Ihre Finca liegt romantisch zwischen Mandelbäumen am Rande von Andratx."
Das Kammergericht hat dem auf Unterlassung der Veröffentlichung dieses Bildes gerichteten Antrag der Klägerin stattgegeben.
Der u. a. für Presserecht (hier: Recht am eigenen Bild) zuständige VI. Zivilsenat hat das Urteil im Ergebnis bestätigt.
Das beanstandete Bild zeigt - worauf der Begleittext selbst hinweist - die Klägerin in einer (völlig) belanglosen Situation. Der Nachrichtenwert der Berichterstattung hat keinerlei Orientierungsfunktion im Hinblick auf eine die Allgemeinheit interessierende Sachdebatte. Eine solche Berichterstattung, die nur der Befriedigung des Unterhaltungsinteresses bestimmter Leser dient, rechtfertigt es bei der gebotenen Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit nicht, in das Recht der Klägerin am eigenen Bild einzugreifen.
Urteil vom 1. Juli 2008- VI ZR 243/06 -
LG Berlin - Entscheidung vom 22. Juni 2006 - 27 O 1126/05
KG Berlin - Entscheidung vom 7. November 2006 - 9 U 148/06
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 1. Juli 2008
|
|
|
|
|
Haben Sie Fragen zum Urheberrecht, Fotorecht, Medien- und Bildnisrecht oder Lizenzrecht? Kontaktieren Sie uns: Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt
Florian Giese.
Gerne erstellen wir Ihnen für eine eventuelle Beratung oder Vertretung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. >> E-Mail-Kontakt
(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgeschickte Nachricht nicht geeignet ist mit uns ein Mandatsverhältnis herzustellen. Dieses Kontaktformular dient der rein informatorischen Kontaktaufnahme. Beachten Sie dies insbesondere bei Angelegenheiten, in denen Fristen zu wahren sind.
Eine Beratung oder ständige Korrespondenz per E-Mail findet nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit uns statt.
Dieses Kontakt-Formular ist nicht für Werbung per E-Mail vorgesehen. Werbung ist nicht erwünscht. Datenschutz: Ihre Daten werden für die Dauer der Korrespondenz gespeichert, lediglich für diesen Zweck genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht.)
|
|
|
|
|
|