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Markenrecht: Recherche, Anmeldung, Verteidigung
Wir beraten umfassend und kompetent zum Markenrecht: Markenstrategie, Markenrecherche, Markenanmeldung, Markenverteidigung,
Markenüberwachung und -verwaltung für die nationale Marke, die EU-Marke (CTM) und die IR-Marke (WIPO).
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Markenrecht: Unsere Leistungsangebote
Wir bieten Ihnen folgende anwaltliche Beratungs- und Vertretungsleistungen im Bereich des Markenrechts an:
Markenkreation, Markenstrategie und Markenrecherche
Umfassende Marken- und Markentingstrategien, Prüfung der Schutz- und Eintragungsfähigkeit einer Marke, Identitätsrecherche, Wortähnlichkeitsrecherche und Kollisionsprüfung in den Markenregistern
Markenanmeldung
Anmelde- und Eintragungsverfahren (Deutschland und EU), Verlängerung der Schutzdauer, Löschungsverfahren, Erinnerungsverfahren, Widerspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren und Anträge auf internationale Registrierung nach dem Madrider Markenabkommen (IR-Marke)
Markenverletzung: Anspruchsdurchsetzung und Abwehr Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, Abmahnung, Einstweiliger Rechtsschutz, Klageverfahren
Markenlizenzrecht
Markenlizenzvertragsrecht: Beratung und Vertragsgestaltung zum Kauf/Verkauf oder Nutzungsübertragung von Marken, Kennzeichen Unternehmensbezeichnungen oder Internetdomains
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Beratung und Vertretung bei Erhalt einer Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechtsverletzung erhalten? Wie betreuen und beraten Unternehmer sowie Verbraucher
in Angelegenheiten bei Erhalt einer Abmahnung. Derartige Abmahnungen, mit der Aufforderung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abzugeben, sollten stets ernst genommen und nicht in den Wind geschlagen werden. Das völlige Ignorieren einer Abmahnung kann durch
eine nachfolgende einstweilige Verfügung oder ein Klageverfahren sehr teuer werden. Um adäquat auf eine Abmahnung reagieren zu können,
ist es zunächst wichtig die von dem Anspruchssteller gesetzten Fristen zu beachten. Eine fristgerechte Reaktion verhindert,
dass der Anspruchssteller gerichtliche Schritte einleitet. Zudem kann ein Rechtsanwalt im Falle einer berechtigten Abmahnung,
eine außergerichtliche Einigung herbeiführen, welche für den Abgemahnten stets kostengünstiger ist, als ein Rechtsstreit.
Beratungsanfrage
Haben Sie Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung oder den Kosten? Kontaktieren Sie uns: Ihr Ansprechpartner für den Schwerpunkt Markenrecht ist Rechtsanwalt
Florian Giese.
Gerne erstellen wir Ihnen für eine eventuelle Beratung oder Vertretung einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. >> Kostenanfrage/Beratungsanfrage
(Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgeschickte Nachricht nicht geeignet ist mit uns ein Mandatsverhältnis herzustellen. Dieses Kontaktformular dient der rein informatorischen Kontaktaufnahme. Beachten Sie dies insbesondere bei Angelegenheiten, in denen Fristen zu wahren sind.
Eine Beratung oder ständige Korrespondenz per E-Mail findet nur nach vorheriger ausdrücklicher Absprache mit uns statt.
Dieses Kontakt-Formular ist nicht für Werbung per E-Mail vorgesehen. Werbung ist nicht erwünscht. Datenschutz: Ihre Daten werden für die Dauer der Korrespondenz gespeichert, lediglich für diesen Zweck genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht.)
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Die Marke: Eine Marketingleistung
Marken, Kennzeichen, Unternehmensbezeichnungen oder geographische Herkunftsangaben stellen für den Inhaber einen hohen Wert für die jeweilig angebotenen
Waren, Dienstleistungen oder die Unternehmensbezeichnung selbst dar.
Die Marke und eine ihr innewohnende gewerbliche Bezeichnung oder Abbildung werden als Marketingleistung bezeichnet.
Marken und sonstige Kennzeichen dienen dazu Waren und Dienstleistungen von denen der Mitbewerber zu unterscheiden. Sie besitzen daher eine Individualisierungsfunktion.
Diese Marketingleistung erfährt Schutz gegenüber Mitbewerbern, durch die Eintragung des Abzeichens oder der Bezeichnung in das Markenregister des zuständigen Markenamts.
Die Marke gibt dem Inhaber nach Anmeldung und Eintragung das ausschließliche Recht der Nutzung und das Recht, Dritte von dieser Nutzung auszuschließen. Daher ist
eine entsprechende Markenstrategie für die erfolgreiche Darstellung einer Dienstleistung, einer Ware oder eines Unternehmens im Wettbewerb unabdingbar.
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